Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt, Betreuungsforstamt Flechtingen, teilte mit, dass ab dem 15.04.2025 bis auf Widerruf für das Gebiet nördlich der Autobahn 2 die Waldbrandgefahrenstufe 4 ausgerufen wurde.
Daher sind alle öffentlichen und privaten Osterfeuer im Gebiet der Verbandsgemeinde Flechtingen untersagt.
Ausschließlich Feuer in einer Feuerschale sind unter größtmöglicher Vorsicht gestattet. Sollten in den kommenden Tagen noch Niederschläge fallen und die Waldbrandgefahrenstufen reduziert werden können, ist das Abbrennen der traditionellen Osterfeuer kurzfristig möglich.
Die Entscheidung welche Waldbrandgefahrenstufe gilt, trifft grundsätzlich das Landeszentrum Wald. Die Waldbrandgefahrenstufen sind auf der Internetseite: landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de ersichtlich