Ab dem 1. Mai 2025 können papierbasierte Passbilder nicht mehr für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen verwendet werden. Stattdessen gibt es zwei Möglichkeiten:
- Lichtbildaufnahme direkt in der Behörde:
- Aufnahme eines Lichtbildes vor Ort
- Gebühr beträgt 6,00 € pro Dokument zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments
- Lichtbildaufnahme beim Fotografen:
- das Foto wird nicht mehr ausgedruckt, sondern digital in eine gesicherte Cloud hochgeladen
- sie erhalten einen Data-Matrix-Code, mit dem die Behörde das Bild abrufen kann
- die Kosten für diesen Service erfragen sie direkt beim Fotografen
Was passiert mit bereits vorhandenen Passbildern?
In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. Grund hierfür sind Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll.
Passbilder dürfen ab dem 01.05.2025 bis zum 31.07.2025 nur in Ausnahmefällen akzeptiert werden. Sie können sie jedoch für andere Zwecke wie Vereinsausweise oder als Erinnerung behalten.