Formulare Hunde

Von der Hundeanmeldung bis zum Leinenzwang – Wichtige Informationen für alle Hundehalter!

 

Der erste Weg eines neuen Hundehalters sollte zur Verbandsgemeinde Flechtingen führen, um den Hund dort nach dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) anzumelden. Das Formular zur Anmeldung eines Hundes erhält der Hundehalter im Ordnungsamt oder direkt auf unserer Internetseite.

 

Wichtige Information für Halter von Hunden nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA)

 

Aufgrund der Änderung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) zum 01.03.2016, werden alle Halter von Hunden der Rassen:

 

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier/ Miniature Bullterrier 
  • sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
     

darauf hingewiesen, dass ab dem 01.03.2016 ein Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot gemäß § 3 Abs. 4 HundeG LSA für die o.g. Rassen gilt.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 5 HundeG LSA ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 4 HundeG LSA Hunde der o.g. Rassen züchtet, vermehrt oder mit diesen handelt.